- gesetzliche Orderpapiere
- ⇡ Orderpapiere.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapiere — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapieren — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertschrift — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Aussteller (Urkunde) — Aussteller einer Urkunde ist, wer sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft seiner Unterschrift zurechnen lassen muss, weil er geistig hinter der Urkunde steht und sich an ihren Inhalt gebunden fühlt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2… … Deutsch Wikipedia
Guter Glaube — (lat. bona fides) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt. Das Fehlen von gutem Glauben bezeichnet man als Bösgläubigkeit.… … Deutsch Wikipedia
Gastwirtpfandrecht — Das Gastwirt und Hotelierpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das dem Gastwirt als Sicherheit für seine fälligen Forderungen gegen Gäste zusteht und sich auf die von den Gästen eingebrachten Sachen erstreckt. Der Gastwirt oder Hotelier… … Deutsch Wikipedia
Orderpapier — Orderkonnossement. 1. Begriff: Wertpapier, das auf den Namen eines bestimmten Berechtigten lautet und durch schriftliche Erklärung auf dem Papier (⇡ Indossament) übertragen werden kann. Der Erwerber erlangt durch die Übertragung eine… … Lexikon der Economics